Von Juli 2017 an haben die Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste die bei ihnen anfallenden Verkehrsdaten für die Beantwortung von Auskunftsersuchen durch Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden sowie Nachrichtendienste für eine bestimmte Zeit zu speichern, also 'Vorratsdatenspeicherung' zu betreiben. Was aber sind 'Verkehrsdaten' eigentlich? Welchen grundrechtlichen Schutz genießen sie? Mit welcher Begründung sollen sie für staatliche Zwecke gespeichert werden, und welche Regelungen sind dem aktuellen Gesetz vorausgegangen? Und was bedeuten die neuen Regelungen in der Praxis? Diese und andere Fragen beantwortet Thomas Hochstein, Staatsanwalt in Stuttgart, in seinem Vortrag primär aus rechtlicher Sicht.
Weitere Informationen unter www.cccs.de In Zusammenarbeit mit dem Chaos Computer Club Stuttgart