Seit Anfang 2016 können auf Basis des Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) Zugang zu amtlichen Informationen bei öffentlichen Stellen in Baden-Württemberg beantragt werden. Diese müssen den Zugang gewähren oder begründen, warum sie dies ablehnen. Das Gesetz sieht aber eine Reihe von Ausnahmen und Schutzbereiche vor. Und Kosten können auch anfallen, das muss man wissen.
Hilfestellung in Sachen Informationsfreiheit gibt Sabine Grullini vom Referat Informationsfreiheit des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit BW.
In Zusammenarbeit mit dem Chaos Computer Club Stuttgart